Mittwoch, 25. Februar 2015

Artikel 1, Grundgesetz

Hartz IV. Das ist für mich als Betroffenem immer ein heikles Thema und wer mich kennt weiss auch was ich von diesen menschenverachtenden Scheiss-Gesetzen halte. Eigentlich steht ja in unserem Grundgesetz etwas von der Unantastbarkeit der Würde des Menschen. Das gilt aber natürlich nur, wenn man ein Sieger des Scheiss-Systems Kapitalismus (Entschuldigung, marktkonforme Sozial Demokratie nennt man das wohl, wie das Ministerium für Wahrheit mich informiert hat) ist und/oder sich mit diesen gut hält indem man sich brav ausbeuten lässt. Für Hartz IV Opfer Bezieher gelten seit ziemlich genau 10 Jahren andere Regeln, z.B.: Jede angebotene Arbeit ist anzunehmen. Dabei ist es egal ob und was der "Leistungsempfänger" gelernt hat und ob die Arbeit oder die Bezahlung eventuell sittenwidrig ist oder nicht. Es gab Fälle in denen Frauen sich auf Stellen in Strip-Bars bewerben mussten um einer Sanktion zu entgehen. Aktuell werden für ALG II Empfänger die Verfassungsmäßig garantierten Rechte regelmäßig mit Füßen getreten. "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit"? Pustekuchen! Den Hartzis wird nicht mal der mickrige Mindestlohn zugestanden den die Koalition in ihrer unermesslichen, nie versiegenden Güte beschlossen hat.


Zur Erinnerung: "Das Arbeitsentgelt muss der Leistung entsprechen, zum Lebensbedarf für den Arbeitenden und seine Familie ausreichen und ihnen die Teilnahme an den allgemeinen Kulturgütern erlauben" steht in der Rheinland-Pfälzischen Landesverfassung und so ähnlich in jeder anderen Landesverfassung der Bundesländer. Das kümmert unsere ReGierung aber einen Scheissdreck, Hauptsache die Wirtschaft brummt, was der Arbeiter davon hat oder eben nicht hat interessiert diese Arschlöcher doch nicht. Die können sich ja auf Kosten der Steuerzahler ein angenehmes Leben machen und haben den Kontakt zu ihren Untertanen Bürgern schon vor Jahrzehnten eingetauscht gegen einen dicken Benz oder Aufsichtsratpöstchen in diversen Großfirmen und Banken.

Das Spiel mit den Landesverfassungen kann man so noch eine ganze Weile weiterspielen. "Jeder ist berechtigt, in Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Gemeinwohls seinen Beruf frei zu wählen und ihn nach Maßgabe des Gesetzes in unbehinderter Freizügigkeit auszuüben." heisst es in Artikel 58. Fakt ist im Jahr 10 nach der Reform der Arbeits- und Sozialgesetze, dass man als ALG II Empfänger berechtigt ist das Maul zu halten und jeden Scheiss mitzumachen den der "Fallmanager" seinem "Kunden" unter Androhung existenzgefährdender Sanktionen, aufs Auge drückt. Ein sehr gutes Interview zu dieser unmenschlichen Ideologie kann man aktuell auf den Nachdenkseiten lesen und sollte das auch tun um als (noch) Außenstehender die Gehässigkeit dieser Gesetze richtig bewerten zu können.

So, wo waren wir? Ach ja, Freizügigkeit bei der Berufsausübung, abgehakt. Als nächstes ein ganz kurzer Abstecher ins Grundgesetz: Artikel 3, Absatz 1: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Punkt. Tja, nur leider sind halt manche gleicher als andere. Wenn man als angehendes Hartz IV Opfer Unterstützung beantragt, darf man sich beim Jobcenter erst einmal komplett nackig machen, dann vornüber bücken und sich anschließend am besten auch noch für den Arschfick ohne Gleitmittel beim Sachbearbeiter bedanken. Will heissen: Man muss seine komplette wirtschaftliche Situation offenlegen (was ja noch nachvollziehbar ist, schließlich will man ja Geld vom Staat), doch damit nicht genug. Auch die wirtschaftliche Situation etwaiger Mitbewohner muss offengelegt werden. Tut man dies nicht riecht das Jobcenter Betrug und lehnt jedwede Unterstützung ab. Als Antragsteller ist man nun plötzlich in der Beweispflicht und muss nachweisen, dass man tatsächlich hilfsbedürftig ist. Das ist eine Umkehr der Beweislast und setzt die Unschuldsvermutung, eines unserer höchsten Rechtsgüter, einfach so mal kurz außer Kraft.
Aber den Herren Bänkern und Konsorten wird ohne Nachweis und Sippenhaft geglaubt, wenn die behaupten sie brauchen noch mal ein paar Hundert Milliarden um ihre maroden Klitschen zu retten, wegen Gründen und so.

Wo wir gerade bei der Wirtschaft und den Banken sind: In Artikel 52, Absatz 2 heisst es "Die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen findet ihre Grenzen in der Rücksicht auf die [...] Erfordernisse des Gemeinwohls. Jeder Missbrauch wirtschaftlicher Freiheit oder Macht ist unzulässig." Nun bin ich kein Anwalt, aber ich als Laie frage mich da schon warum wir überhaupt Gesetze haben, wenn sich keine Sau daran hält. Oder glaubt auch nur ein klar denkender Mensch da draußen tatsächlich dass sich Figuren wie der Ackermann oder auch der Namenspatron der Hartz-Gesetze auch nur einen feuchten Kehricht darum scheren was in diesen Gestzen steht? Aber ich schweife ab und will so langsam auch zum Ende kommen, bevor ich doch noch ein Aneurisma kriege vor lauter Wut.

Wenn ich so darüber nachdenke wie die Politik in der Sozialgesetzgebung unsere Rechte mit Füßen getreten hat und noch immer tritt, wie die Schwächsten der Gesellschaft mit Zwang und existenzbedrohenden Sanktionen zu brav kuschenden Untertanen umerzogen werden sollen, während die kümmerlichen Reste der Mittelschicht und der Arbeiterklasse mit dem ständig über ihnen hängenden Damoklesschwert zu "Lohnverzicht" angehalten werden. Wie durch die (A-)Sozialgesetz-Reform ein Niedriglohnsektor geschaffen wurde in dem fast ein Viertel aller deutschen Beschäftigten vor sich hin vegetieren muss, ohne Perspektiven für die Zukunft und von der Hand in den Mund lebend, dann frage ich mich doch, ob es erst soweit kommen muss wie das Bild rechts andeutet oder, ohne hier zur Revolution aufrufen zu wollen, ob es in Berlin genug Laternenpfähle gibt und wann es dem Michel endlich zu blöd wird mit seinen Politikdarstellern...

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